Kosten

 

HURDEN 062

Das Hospiz wird von der St. Antonius-Stiftung, dem Kloster Baldegg, den freiwilligen Helferinnen und Helfern und von Spenderinnen und Spendern tatkräftig unterstützt. Nur so ist es möglich, das Angebot des Hospizes aufrechtzuerhalten. Die Kosten für den Hospizaufenthalt setzen sich aus der Hospizpauschale, den Pflegekosten und den individuellen Kosten zusammen. Für minderbemittelte Menschen und in Härtefällen übernimmt die Stiftung auf Gesuch hin einen zusätzlichen Teil der Hospizpauschale. 

 

Gemeinsam können wir etwas erreichen

Richtig, das Hospiz St. Antonius kann dieses Jahr auf zehn Jahre zurückschauen. Nahezu vierhundert Gäste durften wir begleiten. Jedes Sterben ist einzig und ein grosses Geheimnis. Unsere Aufgabe besteht darin, diesen Menschen Raum und Zeit zu schaffen mit einer professionellen Pflege und liebevoller Betreuung, dass es ihnen gelingt in einem tiefen Frieden einzugehen in das neue Leben.

Dieses Ziel braucht Zeit und die wird nicht finanziert. Darum sind wir auf die Unterstützung von Spenden angewiesen. Darum danken wir explizit für die Zusage von drei Jahren dem Katholischen Konfessionsanteil St. Gallen für die sehr hohe Spende von Fr. 15'000.00.

Beim Eintritt ins Hospiz darf es keine Frage geben von welcher Konfession und wieviel ist im Portemonnaie. Es geht um den Menschen der an und nicht durch unsere Hand sterben darf.

 

Spenden

Wenn Sie das Hospiz St. Antonius mit einer Spende unterstützen möchten, finden Sie hier mehr Informationen dazu.

Spenden

 

Wie sich die Hospizpauschale zusammensetzt

Die Hospizpauschale beträgt Fr. 160.- pro Tag und setzt sich aus den Kosten für Wohnen, Leben und Betreuung im Hospiz zusammen. In der Pauschale inbegriffen sind Reinigung, Entsorgung, Privatwäsche etc. Speziell in Rechnung gestellt werden individuelle Ausgaben wie beispielsweise Transport- und Telefonkosten.

 

Wie die Pflegekosten aufgestellt werden

Die Pflegekosten werden entsprechend der BESA-Einstufung in Rechnung gestellt und an den Kosten beteiligen sich Krankenversicherer, Gemeinde und die Hospizpatientinnen und -patienten. Laut Entscheid des Regierungsrates beträgt der maximale Pflegekostenanteil für Patientinnen und Patienten im Kanton Schwyz maximal Fr. 23.00 pro Tag.

 

Wie die Krankenkasse sich beteiligt

Das Hospiz verfügt über eine Pflegeheimbewilligung des Kantons Schwyz. Daher ist es für die Patientinnen und Patienten möglich, die Pflegekosten über die Krankenkasse abzurechnen.

 

Rechnungstellung

Die Rechnung erfolgt jeweils Ende Monat und ist innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

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